Was ist Diskriminierung?

Menschen können aufgrund verschiedener Merkmale Diskriminierung erfahren. Das heißt, sie werden aufgrund eines (zugeschriebenen) Merkmals anders behandelt als andere, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gibt, oder haben nicht die gleichen Möglichkeiten ihr Leben so zu gestalten, wie sie möchten.

Dies passiert durch:

  • Einschränkungen
  • Ausgrenzung
  • Ungleichbehandlung
  • Verweigerung angemessener Einrichtung
  • Trennung

Wie macht sich Diskriminierung in den einzelnen Fällen beispielhaft bemerkbar?

Alter

Ungleichbehandlung aufgrund des Alters kann dann in Ordnung sein, wenn es einen sachlichen Grund wie den Jugendschutz gibt. Dies gilt zum Beispiel bei Filmen, die erst für Erwachsene freigegeben sind. Nicht legal ist eine Benachteiligung aufgrund des Lebensalters ohne sachlichen Grund. Dazu zählt beispielsweise, wenn jemand aufgrund des Alters nicht (mehr) befördert.

Behinderung und
chronische Krankheiten

Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen haben das Recht, genauso am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen wie alle anderen auch. Darum stellt es zum Beispiel eine Diskriminierung dar, wenn öffentliche Verkehrsmittel keinen Zugang für Rollstuhlfahrer*innen erlauben.

Ethnische Herkunft
und Rassismus

Niemand darf aufgrund seiner oder ihrer (vermeintlichen) Herkunft beleidigt oder ausgegrenzt werden. Wenn etwa nur weiße Menschen in die Diskothek dürfen, ist das eine Diskriminierung nichtweißer Menschen.

Geschlecht

Frauen und Männer (Cis genauso wie Trans), nicht binäre und Interpersonen sind gleichwertig und müssen so behandelt werden. Wenn Frauen geringere Gehälter für gleiche Arbeit erhalten oder ihnen berufliche Aufstiegschancen verwehrt werden, weil der*die Arbeitgeber*in befürchtet, sie könnten schwanger werden, so ist dies Diskriminierung.

Religion und Weltanschauung

In Deutschland gilt die Freiheit des Glaubens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Wenn also jemand aufgrund seiner oder ihrer Religion oder deren Ausübung benachteiligt oder ausgegrenzt wird, ist das Diskriminierung. Trotzdem sind gerade muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, immer wieder ungerechtfertigten Anfeindungen ausgesetzt.

Sexuelle Identität

Wer sich als homo-, bi- oder auch asexuell identifiziert, darf nicht anders behandelt werden als heterosexuelle Menschen. Wenn etwa in einem Restaurant Männer- oder Frauenpaare nicht bedient werden, ist das Diskriminierung.
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Die hier aufgeführten Beispiele sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgelistet.

Niemand darf aufgrund dieser Kategorien benachteiligt werden. Es herrscht aber eine Debatte darüber, ob die Merkmale, die im AGG aufgeführt sind, ausreichen. Wir weisen daher auch auf Formen von Diskriminierung hin, die (noch) nicht darin festgehalten sind.

Sozialer Status: ist nicht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als Diskriminierungsform anerkannt. Trotzdem erleben Menschen auch aufgrund ihres ökonomischen und/oder sozialen Status Ausgrenzung, z. B. wenn jemand beleidigt oder benachteiligt wird, weil die Person Arbeitslosengeld II empfängt. 

Körpergewicht: Dicke Menschen sind häufig Stigmatisierung und Ausgrenzung ausgesetzt, auch wenn Körpergewicht nicht als Diskriminierungsmerkmal im AGG verankert ist.

Diskriminierung ist gesetzeswidrig!

Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz. Das AGG soll einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht, aber auch bei privatrechtlichen Verträgen, im Sozialrecht und in der Bildung gewährleisten. Es regelt also das Verhältnis der Bürger*innen untereinander, nicht aber das zwischen Staat und Bürger*innen (hier gilt das Grundgesetz).

Ziel dieses Gesetzes ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (§1).

Ein Video der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erklärt – kurz und verständlich – das AGG: